Kaufvertrag Anhänger privat: Inhalt, Checkliste und Vorlage
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Wer einen gebrauchten Anhänger privat verkauft oder kauft, sollte das immer schriftlich machen. In den Kaufvertrag gehören die Daten beider Seiten, der Anhänger mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer, der Preis, bekannte Mängel und Unfallschäden sowie die Regelung zur Gewährleistung. Hier steht, was rein muss, worauf du bei Papieren und Übergabe achtest und wo du eine kostenlose Vorlage bekommst.
Das gehört in den Kaufvertrag für einen Anhänger
| Punkt | Was du einträgst |
|---|---|
| Verkäufer und Käufer | vollständige Namen, Adressen, Ausweis- oder Passnummer |
| Anhänger | Hersteller, Typ, Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), amtliches Kennzeichen, Anzahl der Vorbesitzer |
| Zubehör | alles, was mitverkauft wird, zum Beispiel Plane, Stützrad, Aufsatzbordwände, Schloss |
| Mängel und Unfallschäden | alle bekannten Mängel und Schäden, auch kleine |
| Gewährleistung | ob sie ausgeschlossen wird (bei Privatverkauf möglich) |
| Preis und Zahlung | Kaufpreis, Zahlungsart, Datum und Uhrzeit der Übergabe |
| Unterlagen | welche Papiere und Schlüssel übergeben werden |
Gewährleistung: Was gilt beim Privatverkauf?
Ohne besondere Vereinbarung haftet auch ein privater Verkäufer zwei Jahre für Sachmängel. Privatleute dürfen diese Haftung im Vertrag ausschließen. Dann haften sie nicht für Mängel, die sie nicht kannten. Bekannte Mängel und Unfallschäden musst du als Verkäufer trotzdem ungefragt nennen. Kaufst du bei einem Händler, gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Diese Papiere gehören zum Anhänger
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC), falls vorhanden
- Bericht der letzten Hauptuntersuchung
- Schlüssel, zum Beispiel für Schloss oder Deckel, Betriebsanleitungen, Rechnungen
- Eintragungen prüfen, etwa eine Tempo-100-Zulassung
Für Tempo 100 müssen die Reifen jünger als sechs Jahre sein. Wie du das Alter abliest, steht im Ratgeber Anhänger-Reifen. Wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist, erklärt der Ratgeber Anhänger zum TÜV.
Übergabe und Ummeldung
- Anhänger vor der Unterschrift genau ansehen: Bremse, Beleuchtung, Reifen, Boden und Bordwände.
- Zulassungsbescheinigung Teil II erst nach vollständiger Bezahlung übergeben.
- Am besten gemeinsam zur Zulassungsstelle und sofort ummelden. Ohne Ummeldung zahlt der Verkäufer weiter Steuer und Versicherung.
- Verkauf an Zulassungsstelle und Versicherung melden und Kopien aufbewahren.
Wo bekomme ich eine Vorlage?
Der ADAC bietet einen kostenlosen Kaufvertrag für gebrauchte Anhänger zum Herunterladen an. Er ist für den Verkauf von privat an privat gedacht.
Ohne Inserat und Besichtigungen: Anhänger an uns verkaufen
Du willst deinen Anhänger loswerden, ohne Anzeigen, Anrufe und Probefahrten? Wir kaufen Anhänger an. Schick uns ein paar Fotos und die Daten über die Seite Anhänger ankaufen, wir melden uns mit einem Angebot. Und wenn du einen neuen suchst: Hier gibt es alle Anhänger.
Fragen und Antworten zum Kaufvertrag für Anhänger
Brauche ich für einen Anhänger einen schriftlichen Kaufvertrag?
Er ist nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Nur so ist später belegt, wer den Anhänger wann, in welchem Zustand und zu welchem Preis gekauft hat.
Kann ich beim privaten Anhängerverkauf die Gewährleistung ausschließen?
Ja, unter Privatleuten geht das im Vertrag. Bekannte Mängel musst du trotzdem nennen.
Welche Papiere bekommt der Käufer?
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, wenn vorhanden das CoC-Papier und den letzten HU-Bericht. Teil II erst nach vollständiger Zahlung.
Wer meldet den Anhänger um?
Der Käufer. Am sichersten fahrt ihr gemeinsam zur Zulassungsstelle. Bis zur Ummeldung haftet der Verkäufer für Steuer und Versicherung.
Stand: Oktober 2026. Angaben nach ADAC, ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.